200610b Papst Patente Patentverwertung

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Mit Lizenzverträgen eigene Patente verwerten

Patentverletzungen sinnvoll nutzen

Deutschland gilt als Land der Patente. Vor allem der Mittelstand investiert Geld und Zeit, um kontinuierlich neue Produkte zu entwickeln und zu patentieren. Hat sich dann eine patentierte Technologie im Markt erfolgreich durchgesetzt, ist häufig ihre widerrechtliche Nutzung zu beobachten.

 

D

er Markt nachgeahmter Produkte ist in den vergangenen Jahren rasant gewachsen. Von 1998 bis 2004 haben die Fälle von Produktpiraterie und Patentverletzungen nach Angaben der Europäischen Kommission um sage und schreibe 1.000 Prozent zugenommen. Die betroffenen Unternehmen sind diesem Phänomen nicht hilflos ausgesetzt. Im Gegenteil: Mit Hilfe einer professionellen Patentverwertungsgesellschaft kann den Patentverletzern zu Leibe gerückt und mit Lizenzverträgen an der Verwertung des eigenen Patents sogar verdient werden.

 Kleine und mittelständische Unternehmen verfügen weder über die Ressourcen, noch über das notwendige Know-how, um selbst effizient gegen die Verletzung ihrer Patente vorgehen zu können. Zudem sind sie als Zulieferer der Konzerne zumeist von diesen abhängig und können nicht rechtlich gegen ihre Auftraggeber vorgehen, ohne dabei wichtige Aufträge zu verlieren. Dies hat viele Betroffene bisher davon abgehalten, konsequent gegen Patentverletzungen vorzugehen. Auch das Risiko, dass der Patentverletzer seinerseits juristisch aktiv wird, ist groß. Gerade Konzerne verfügen über unzählige Patente und genügend finanzielle Ressourcen, um einen langen und teuren Patentverletzungsprozess führen zu können. Manch ein Patentinhaber musste während einer solchen, Kräfte zehrenden Auseinandersetzung resigniert aufgeben.

Professionelle Hilfe durch Patentverwertungsgesellschaft

Jetzt bekommen die betroffenen Unternehmen Hilfe: Sie können sich an eine professionelle Patentverwertungsgesellschaft wenden. Diese erwirbt die verletzten Schutzrechte und verwertet diese als Inhaber. Ziel ist dabei nicht das Verbot der Nutzung, sondern vielmehr die finanzielle Beteiligung am Gewinn der Patentverletzer in Form von Lizenzverträgen. Patentverwertungsgesellschaften sind in der Lage, während des gesamten Verwertungsprozesses – von der Feststellung der Patentverletzung bis zur Überwachung der Zahlung der Lizenzgebühren – unabhängig und selbstständig zu agieren. Erwerb und Durchsetzung der Patentrechte werden – auch bei gerichtlichen Verfahren – selbst finanziert, das gesamte Risiko getragen.

Lizenzvertrag versus Nutzungsverbot

»Statt des gerichtlichen durchgesetzten Nutzungsverbots hat die Vergabe von Lizenzen viele Vorteile für den Patentinhaber«, betont Tobias Kessler, Syndikus der Papst Licensing GmbH & Co. KG. Das Unternehmen mit Sitz in St. Georgen im Schwarzwald ist eine der ersten Patentverwertungsgesellschaften in Deutschland und verwertet weltweit Patente aus dem Bereich der Elektrotechnik und des Maschinenbaus. Seit 1993 hat das Unternehmen 130 Lizenzverträge mit namhaften Konzernen wie IBM, Sony, Toshiba, Fujitsu, JVC, Hewlett-Packard, Compaq, Samsung, Hitachi, BenQ, Canon, Alcatel oder Mitsubishi abgeschlossen. Über 90 Prozent des Weltmarkts für Lüfter zur Elektronikkühlung, über 80 Prozent des Weltmarkts für Computerfestplatten, der größte Teil des Weltmarkts für EC-Antriebstechnik sowie große Teile der weltweit verkauften optischen Speicherlaufwerke für CD-ROM und DVD sind von Papst Licensing lizensiert.

»Der Patentinhaber kann mit der Vergabe von Lizenzen an Märkten teilhaben, die er selbst gar nicht bedienen könnte«, erklärt Kessler. Kleine und mittelständische Unternehmen verfügen selten über die Produktionskapazitäten, um den Weltmarkt beliefern zu können. »Ist eine Technologie erfolgreich am Markt eingeführt, kann der Patentinhaber diese Entwicklung meist nicht mehr aufhalten. Dann ist es wirtschaftlich sinnvoller am Erfolg der anderen durch Lizenzeinnahmen zu partizipieren statt die eigene Monopolstellung gerichtlich zu erzwingen«, so Kessler. 

Kauf der Schutzrechte und Aufspüren von Verletzungen

Der Abschluss eines Lizenzvertrags ist jedoch meist ein langer, steiniger Weg. Grundbedingung für den Erwerb von Patenten durch  eine Patentverwertungsgesellschaft ist immer die Verbreitung der patentierten Technik am Markt. Wird ein Patent von der Patentverwertungsgesellschaft als potenziell profitabel betrachtet, übernimmt sie es vom Inhaber. Patente von erfinderischen Tüftlern vor der Produktionsphase kommen dagegen nicht in Frage, da sie nicht von anderen genutzt werden.

Um Verletzungsprodukte aufzuspüren und die Schutzrechte durchzusetzen, wird mit Hilfe von Patentanwälten zunächst der Schutzumfang der Patente ermittelt. Das Expertenteam hält während ihrer Ermittlung fest, welche Produkte oder Verfahren für eine potenzielle Patentverletzung in Frage kommen. Mögliche Verletzungsprodukte werden dann erworben und einer technischen Analyse unterzogen. »Papst Licensing hat zum Beispiel 1993 etwa 100 Patente, Patentanmeldungen und Gebrauchsmuster auf dem Gebiet der Lüfter und Ventilatoren gekauft«, konkretisiert Kessler den Ablauf anhand eines Beispiels. Solche Lüfter sind heute in jedem Computer eingebaut. »Der ursprüngliche Patentinhaber erhielt von Papst Licensing eine unbeschränkte weltweite Freilizenz an seinen verkauften Schutzrechten und konnte so seine Geschäfte ungehindert weiterführen«, verdeutlicht der Rechtsanwalt ein Kernelement der Patentverwertung.

Identifikation von Patentverletzungen

Nach dem Erwerb der Patente analysierte Papst Licensing den Weltmarkt dieser Produkte, suchte gezielt nach denjenigen Firmen, welche die patentierte Technologie in ihren Computerlüftern einsetzten und wurde so auf eine Vielzahl von Herstellern aus Japan, Taiwan und Korea aufmerksam. Eine Patentverwertungsgesellschaft wie Papst Licensing kann mit einem internationalen Netzwerk aus Patentanwälten, Ingenieuren und Wirtschaftsexperten weltweit Patente, Produkte und Märkte untersuchen und verfügt daher über diverse Möglichkeiten, Verletzungen aufzuspüren. Das internationale Netzwerk ist zudem dringend notwendig, da Patente nur in dem Land juristisch durchgesetzt werden können, indem sie erteilt wurden. »Daher haben wir kompetente Partner in den USA, in Europa und in Asien und arbeiten permanent an der Optimierung unseres Netzwerkes«, so Kessler.

Verhandlungen mit Patentverletzern

»Nach der Feststellung einer Patentverletzung nehmen wir Kontakt zu dem Unternehmen auf, das die Technik ohne Lizenz einsetzt und machen auf die Patentverletzung aufmerksam«, beschreibt Kessler den nächsten Schritt. Ziel ist dabei immer der Abschluss eines Lizenzvertrages und die Zahlung von Lizenzgebühren. »Nur in rund 10 Prozent der Fälle nehmen die angesprochenen Firmen ohne größere Verhandlungen eine Lizenz«, so Kessler. Bei allen anderen ist der Aufwand wesentlich größer. So habe Papst Licensing im Falle der Computerlüfter nach den ersten Briefwechseln die asiatischen Firmen persönlich besucht und die Verletzung der Patente vor Ort detailliert erläutert.

So fanden über Jahre unzählige Gespräche mit den einzelnen Unternehmen statt, die von umfangreicher Korrespondenz begleitet wurden. Die Verhandlungen endeten nach Jahren mit mehr als 40 Lizenzverträgen mit über 40 asiatischen Firmen. »Die systematische Analyse der Märkte, der Produkte, der Einsatz von Anwälten und Experten gepaart mit einem langen Atem führte schließlich zum Erfolg«, bilanziert Kessler.

Durchsetzung vor Gericht

Während jahrelange Verhandlungen in der Mehrzahl der Fälle zum Erfolg führen, kommt es bei rund 20 Prozent der Fälle zu einem Gerichtsprozess. »In diesem Fall zahlt sich erneut das internationale Netzwerk einer Patentverwertungsgesellschaft wie Papst Licensing aus«, betont Kessler. Insbesondere in den USA verfügt das Unternehmen über jahrelange Prozesserfahrung. Seit 1993 wurden in Übersee Schadensersatzforderungen gegen namhafte Weltkonzerne wie Fujitsu, Matsushita, IBM, Seagate Technologies oder Western Digital Corporation erfolgreich vor US-Bezirksgerichten eingeklagt.  

Outsourcing des gesamten Verwertungsprozesses

Im Gegensatz zu Patentanwaltskanzleien, die sich nur um den technischen und rechtlichen Teil – wie zum Beispiel die Gestaltung des Lizenzvertrages – kümmern, übernimmt eine Patentverwertungsgesellschaft den kompletten wirtschaftlichen Teil des Verwertungsprozesses. »Wir kümmern uns ergänzend auch um die Überwachung der Lizenzzahlungen sowie die Mahn- und Inkassotätigkeit im Fall von Unregelmäßigkeiten«, erklärt Kessler.

Durch das komplette Outsourcing des gesamten Verwertungsprozesses an die Patentverwertungsgesellschaft minimiert der ursprüngliche Patentinhaber den direkten Konflikt mit Kunden, Lieferanten und Konkurrenten bei Verhandlungen oder nötigen Gerichtsprozessen. Er spart sich die Kosten des oft sehr langwierigen Verwertungsprozesses und kann interne Ressourcen für alternative Aufgaben frei halten. Zudem steht ihm dank des professionellen Partners ein internationales Kompetenznetzwerk von Rechts- und Patentanwälten, technischen Beratern und Marktanalysten zur Verfügung. »Für Unternehmen, die patentierte Produkte auf den Markt gebracht haben und Patentverletzungen vermuten, ist ein Patentverwertungsunternehmen wie Papst Licensing ein kompetenter Partner mit jahrelanger internationaler Erfahrung, um gegen den widerrechtlichen Ideenklau vorzugehen«, schließt Kessler.

 

 

www.papstlicensing.com

 

Patentschriften


International erteilte Patente entfalten ihren finanziellen Wert meist erst bei Abschluss von Lizenzverträgen.

 


Tobias Kessler, Syndikus der Papst Licensing GmbH & Co. KG

 


Firmensitz der Papst Licensing GmbH & Co. KG in St. Georgen

 


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