20080910zq Conquisa Compliance

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Compliance

Gerüstet für den Terrorkampf

Die Antiterrorverordnung setzt die heimischen Unternehmen unter Zugzwang. Untersagen die »schwarzen Listen« doch Geschäftsbeziehungen zu Personen und Organisationen, die mit Osama bin laden, dem Al-Kaida-Netzwerk oder sonstigen terroristischen Organisationen in Verbindung stehen. Abhilfe aus dem Verordnungs- und Listendschungel schafft Conquisa, ein junges Dortmunder Unternehmen, das eine entsprechende Lösung vertreibt.

 

D

erzeit informiert Conquisa deutsche Unternehmen über die EU-Verordnungen und deren Konsequenzen. Alle Unternehmen sind demnach zur Terrorismusbekämpfung gesetzlich verpflichtet, ihre Geschäftspartneradressen mit den Sanktionslisten der EU abzugleichen. Betroffen sind sämtliche Geschäftskontakte, auch inländischer Partner. »Wir sind überrascht, wie wenige Unternehmen sich bereits mit diesem Thema beschäftigen. Den meisten ist gar nicht bewusst, dass diese Gesetze ab 1. Juli 2009 verbindlich greifen, geschweige denn, dass sie die Folgen kennen«, meint dazu Rüdiger Völker, Geschäftsführer des Unternehmens.

Terrorverdächtige Personen und Institutionen sind im Internet in Form von verschiedenen Listen aufzufinden, die von der UNO, EU-Kommission, Bank of England und anderen gepflegt werden. Wer diese Listen nicht regelmäßig mit seinen Kunden-, Lieferanten- und auch Mitarbeiterdaten abgleicht, dem kann schnell grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden. Die Recherche selbst gestaltet sich äußerst schwierig. Viele Einträge beziehen sich auf die gleichen Personen mit diversen Alias-Namen. Hinzu kommt, dass die Schreibweisen durch die häufig nötige Übertragung aus dem arabischen Sprachraum sehr unterschiedlich ausfallen.

Die Lösung des Problems liegt in dem Einsatz einer Software, die automatisch die Datenbanken mit den Listen abgleicht. In Kooperation mit dem Hersteller bietet Conquisa diese einfache Lösung an. Sie übernimmt nicht nur den phonetischen Abgleich, sondern erleichtert die Suche und speichert die durchgeführten Recherchen. »Damit kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nachvollziehbar belegt werde, dass ein Unternehmen alles getan hat, um die Verpflichtungen aus den EU-Antiterror-Verordnungen zu erfüllen«, erklärt Michaela Schelte-Thiel, ebenfalls Geschäftsführerin bei Conquisa.

Insbesondere exportorientierte Unternehmen und Logistikdienstleister müssen besonders sorgfältig mit der Recherchepflicht umgehen. Die vorsätzliche oder grob fahrlässige Geschäftsbeziehung zu terrorverdächtigen Institutionen ist strafbar und trifft in letzter Konsequenz vor allem den Unternehmer persönlich. Das Unternehmen selbst gerät in eine deutlich schärfere Kontrolldichte der Behörden und landet möglicherweise selbst auf den Sanktionslisten.

 

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