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Patentverwertung Partnersuche im Haifischbecken? Professionelle Patentverwerter machen große Konzerne erstmals angreifbar. Für Patentinhaber hingegen sind diese Dienstleistungsunternehmen oft die einzige Chance, ihr Recht an einem Patent durchzusetzen. Der Abschluss eines Lizenzvertrages kann vor allem für kleine und mittlere Unternehmen eine strategische Weichenstellung darstellen.
Geschäftsmodelle, die auf dem Handel mit Patenten aufbauen, werden in Europa derzeit häufig und öffentlichkeitswirksam kritisiert. Von einer wachsenden Bedrohung und »Missbrauch des Patentrechts« ist die Rede. Verwertungsunternehmen werden dabei meist abwertend als »Patenthaie«, »Patentjäger« oder »Patent-Trolle« bezeichnet. Dabei handelt es sich bei ihnen um reine Dienstleistungsunternehmen, die keine Produkte entwickeln beziehungsweise herstellen, und auch NPEs (Non-producing Entities) genannt werden. Im Rahmen der bestehenden Gesetze setzen diese Dienstleister Patentrechte zumeist für diejenigen durch, die dazu selbst nicht in der Lage sind. Die Wortschöpfung »patent troll« hat ihren Ursprung in den USA, und zwar in der Patent- beziehungsweise Lizenzabteilung von Intel. Nach einem Prozeß, in dem IBM involviert war, wurde der Begriff des »patent troll« zur Bezeichnung von Patentverwertern erstmals medienwirksam platziert. Trolle stammen ursprünglich aus der skandinavischen Mythologie, gelten als männliches Pendant der Hexen und werden als Schaden bringend, geheimnisvoll und unzuverlässig beschrieben. Im deutschen Sprachraum hat sich dagegen der Begriff »Patenthaie« durchgesetzt, der vor allem Gefahr assoziiert. Bezeichnet werden damit meist Unternehmen, die weder eigene Forschung betreiben noch selbst Produkte entwickeln, sondern Patente zum Zweck der Verwertung erwerben – mit dem legitimen Ziel, Lizenzverträge abzuschließen. Es bleibt die entscheidende Frage, wem die Trolle Schaden zufügen beziehungsweise für wen die Haie eigentlich gefährlich sind. Lizenzverträge bestimmen heute den Markt Patente werden heute vor allem strategisch genutzt. »Große finanzstarke Unternehmen, die sich kostenintensive Patente leisten können, lassen die weniger gut betuchte Konkurrenz quasi am ausgestreckten Arm verhungern«, analysierte das Institut der deutschen Wirtschaft bereits 2006. Großkonzerne besitzen eine Vielzahl von Patenten, wohl wissend, dass einige dieser Patente verletzt werden. Auch ihre Wettbewerber halten in der Regel ein starkes Portfolio. Um gerichtliche Auseinandersetzungen und gegenseitige Lizenzzahlungen zu vermeiden, reagieren die Unternehmen in der Praxis mit einer Kreuzlizenz, der sogenannten »Cross-license»: Sie erlauben der jeweils anderen Seite eine Nutzung ihrer Patente, um im Gegenzug das Patentportfolio des Konkurrenten benutzen zu dürfen. Im harten Kampf des Marktes wird so eine Art Waffenstillstand in einer Pattsituation vereinbart. Patentverwerter am Pranger Mit professionellen Patentverwertungsunternehmen wird dieses Prinzip der gegenseitigen Abschreckung gestört. Konzerne können ihre eigenen Patente nicht effektiv als Drohpotenzial gegen Patentverwerter einsetzen, da das Verwertungsunternehmen keine eigene Produktion aufweist. Da Patente – wie jedes andere Eigentum auch – vom Eigentümer frei veräußert werden können, nutzen Dienstleistungsunternehmen die legitime Möglichkeit, Patente von Patentinhabern zu erwerben und zu verwerten. Wer nicht über das notwendige, fachübergreifende Know-how beziehungsweise die erforderlichen Ressourcen verfügt, ist kaum in der Lage, sein Recht durchzusetzen. Kein Wunder, dass die Nachfrage nach professioneller Hilfe steigt. Vor allem kleine und mittelständische Unternehmen suchen verstärkt die Unterstützung durch Verwertungsunternehmen. Denn deren Vorgehen ist ganz im Sinne des ursprünglichen Patentinhabers oder Erfinders. Für Konzerne sind sie dagegen zum ernsthaften Problem geworden, die sie dementsprechend medienwirksam kritisieren. Nicht ohne Erfolg: Pauschal abwertende Bezeichnungen wie »Troll«, »Hai« oder »Patentjäger« bei Ansprüchen solcher Dienstleistungsunternehmen sind an der Tagesordnung und gehören zum gängigen Sprachgebrauch, der gar nicht mehr ernsthaft hinterfragt wird. Doch gerade hier ist ein differenzierter Blick gefragt: Wenn eine Patentverwertungsgesellschaft frei des Risikos, eine eigene Patentverletzung zu begehen, einen Schutzrechtsverletzer angreift, dann bewegt sie sich in vollem Umfang innerhalb des gesetzlichen Rahmens. Außer Frage steht, dass Unternehmen, die andere Marktteilnehmer auf Grundlage eines sogenannten »Trivialpatents« verklagen, großen wirtschaftlichen Schaden anrichten können – ein zwischenzeitlicher Produktionsstopp kann gerade für kleine und mittlere Unternehmen das Aus bedeuten [1]. Seriöse Patentverwertung muss sich klar von solchen Unternehmen abgrenzen, die bewusst nicht-rechtsbeständige Patente (Trivialpatente) aufkaufen, schlicht um anderen Unternehmen zu drohen, sie auf Schadensersatz und Unterlassung zu verklagen. Ein vermeintlich »triviales« US-Patent kann für den Inhaber deshalb von Wert sein, weil Nichtigkeitsklagen für die Gegenseite sehr kostenintensiv sein können und viel Zeit in Anspruch nehmen. Vor allem in den USA ist jedoch üblich, dass jede Partei eines Prozesses für die Kosten, insbesondere die sehr hohen Anwaltsgebühren, selbst aufkommen muss. Manche Firmen gehen daher den Weg der Risikominimierung (zum Beispiel Anwaltskostenrisiko) und zahlen lieber eine Summe unterhalb der prognostizierten eigenen Anwaltskosten für eine Nichtangriffsabrede oder für eine entsprechende Lizenz. In der hochstrittigen Situation einer Patentauseinandersetzung zwischen einem Patentverletzer und einem Patentverwerter können allerdings nur solche Patente den Erfolg des Patentverwerters garantieren, die jeden Angriff überstehen. Der These, dass erfolgreiche Patentverwertung auch mit schwachen Patenten möglich sei, muss deshalb widersprochen werden. Für die ernsthafte und auf Dauer erfolgreiche Patentverwertung eignen sich nur solide Patente. Brisante Beispiele: Bosch, IPCom und Nokia Häufig geben forschende Unternehmen bestimmte Geschäftsfelder auf und sind deshalb nicht mehr mit eigenen Produkten auf den Märkten präsent. Gleichwohl verfügen sie noch über Patente, die während der Zeit der aktiven Entwicklung entstanden sind. Ein derzeit prominentes Beispiel sind die von Bosch an IPCom verkauften Mobilfunkpatente, die aus einer Zeit stammen, als Bosch selbst noch auf dem Mobilfunkmarkt tätig war. Vor dem Verkauf verwertete Bosch diese Patente durch Vergabe von Lizenzen selbst, entschied dann aber, sich von den Schutzrechten zu trennen und veräußerte diese an den Patentverwerter IPCom. Für Nokia wurden diese Patente jetzt zur Gefahr, weil sie nicht länger unter einer Kreuzlizenz standen. Eine Milliardenklage von IPCom sorgte daraufhin tatsächlich für großes Aufsehen. Es kann nur vermutet werden, aus welchen Gründen Bosch die Schutzrechte einem Patentverwertungsunternehmen überließ. Scheute man die öffentlich geführte Auseinandersetzung mit Nokia und anderen? War es eine Möglichkeit, um aus etwaigen Verpflichtungen gegenüber Standardisierungs-Organisationen herauszukommen? Wollte man teuren US-amerikanischen Nichtigkeitsfeststellungsklagen aus dem Weg gehen [2]? In Anbetracht des an IPCom mit 50 Prozent beteiligten US-Finanzinvestors Fortress, der 40 Milliarden US-Dollar verwaltet [3], ist zu vermuten, dass sich der Verkauf für Bosch gelohnt haben dürfte. Bosch gab die Entwicklung von Autotelefonen im Jahr 2000 auf, nachdem die Technologie über Jahre mit viel Aufwand entwickelt worden war [4]. Hätte man die Firma Bosch als Patent-Trolle bezeichnet, wenn sie die brachliegenden Schutzrechte weiterhin selbst verwertet hätte? Wohl kaum. Da das Geschäft der Patentdurchsetzung jedoch langwierig und teurer ist, hat sich der ursprüngliche Patentinhaber Bosch im Fall IPCom dazu entschieden, den Weg abzukürzen und den Verwertungsprozess einem anderen Unternehmen zu überlassen. Ein Beispiel, das Schule machen könnte. Patentinhaber nehmen eine externe Dienstleistung in Anspruch, wenn sie vor der Entscheidung stehen, ob sie sich auf eine langwierige, teure und mit Unsicherheiten behaftete Patentauseinandersetzung einlassen wollen. Zwischenfazit: Großkonzerne verlieren ihre Machtstellung. Sie müssen befürchten, dass Wettbewerber heute ihre Patente auf legitime Weise an Verwertungsunternehmen verkaufen und sie dann plötzlich mit Lizenzforderungen konfrontiert werden. Daran haben sie verständlicher Weise kein Interesse und verunglimpfen daher die Kläger generell als »Haie« oder »Trolle«. Professionelle Patentverwertung dagegen kann gerade für kleinere und mittlere Unternehmen eine strategische Weichenstellung darstellen. Patentverwerter als Partner Mittelständische Unternehmer haben laut einer aktuellen Studie der Warenwirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO, der Deutschen Waren Treuhand AG und der IP Bewertungs AG das strategische Potenzial eigener Schutzrechte längst erkannt. 47 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, mit Lizenzvergaben neue Märkte erschließen zu wollen. Ebenfalls 47 Prozent wollen ihre Finanzierungssituation durch ein aktives Patentmanagement verbessern. Auch Verfahren wie Sale-and-lease-back sind heute attraktive Möglichkeiten für den Mittelstand. Für die Zusammenarbeit von kleinen und mittelständischen Firmen mit Verwertungsunternehmen spricht vor allem die Durchsetzung von Rechtsansprüchen nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland. Papst Licensing verfügt etwa über ein internationales Netzwerk an Patent- und Rechtsanwälten, Marktanalysten und Technologieexperten, das Patentrechte bereits mehrfach an US-amerikanischen Gerichten durchgesetzt hat. Auch das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat die Thematik erkannt und fördert mit der Initiative »Signo« die Zusammenarbeit zwischen Hochschulen und öffentlich finanzierten Forschungseinrichtungen über externe Patent- und Verwertungsagenturen. Explizit werden Einrichtungen unterstützt, »die ihre Verwertungsaktivitäten optimieren und ausbauen wollen und dafür externe Dienstleistungen über Patent- und Verwertungsagenturen in Anspruch nehmen wollen«. Auf dem noch jungen Patentserver des Ministeriums erfahren Unternehmer, dass die Verfolgung von Patentverletzung zu einer umfassenden Patentstrategie gehört. »Sie sollten Patentverletzer konsequent verfolgen und Ansprüche auf Unterlassung, Schadensersatz, Auskunft und gegebenenfalls Vernichtung gerichtlich geltend machen«, lautet die Empfehlung des Bundesministeriums. Patentverwertung mittels Lizenzverträgen: Chance statt Risiko Der Handel mit Patenten zu deren professioneller Verwertung scheint für die Großindustrie bedrohlich, bietet den Erfindern beziehungsweise Patentinhabern, die mit einer Patentverletzung konfrontiert sind, jedoch oft die einzige Chance. Die Papst Licensing GmbH & Co KG beobachtet einen zunehmenden Willen der »Kleinen«, sich konsequent zu wehren: Mittelständische Unternehmen beziehungsweise Patentinhaber, denen Verwertungs-Know-how beziehungsweise finanzielle und personelle Ressourcen fehlen, wenden sich verstärkt an das Dienstleistungsunternehmen. Nur mit dessen Hilfe können Patentinhaber und Erfinder über Lizenzverträge wirtschaftlich von ihren Patenten profitieren. Denn Großkonzerne würden sie ohne professionelle Unterstützung in einem Patentverletzungsstreit mit gewaltigen Ressourcen an die Wand drücken. Durch eine aktive Vermarktung von eigenen, verletzten Schutzrechten per Lizenzen können sich viele Mittelständler durch Zusatzeinnahmen eine lukrative Einnahmequelle erschließen. Motive und Strategien hinter Lizenzverträgen Die Attraktivität einer Lizenzvergabe besteht vor allem in der Aussicht auf ein wirkungsvolles Instrument zur Verfolgung langfristiger Strategien. Zur zielgerichteten Vermarktung von Patenten gehört deshalb ein fundiertes Wissen bei der Gestaltung von Lizenzverträgen. Ein »optimales Lizenzdesign« kann eine deutlich erweiterte Wertschöpfungskette ermöglichen. Mit einem Lizenzvertrag können Patentinhaber an Märkten teilhaben, die sie selbst gar nicht bedienen können. Kleine und mittelständische Unternehmen verfügen selten über die Produktionskapazitäten und Ressourcen, um den Weltmarkt zu beliefern. Wirtschaftlich sinnvoll ist es deshalb, am Erfolg von anderen zu partizipieren, anstatt eine eigene Monopolstellung gerichtlich zu erzwingen. Eine konstruktive Zusammenarbeit mit Global Playern ist hier gefragt, aus Unternehmersicht wird ein maßgeschneiderter Vertrag deshalb oft zu einer Richtungsentscheidung. Die Lizenzvergabe kann aufgrund einer Markteintrittsstrategie zwischen Export und Direktinvestition, aus wettbewerblichen Motiven oder auch zur Verfolgung schutzrechtspolitischer Ziele erfolgen. Lizenzverträge bieten hier viele Gestaltungsspielräume, wobei die Form des Entgeltes als Kernstück gilt. Tobias Kessler und Daniel Papst, Papst Licensing GmbH & Co. KG
____________________________________ [1] Trivialpatente sind vereinfacht ausgedrückt »schwache Patente«, die nur eine geringe oder keine Erfindungshöhe aufweisen und einer Nichtigkeitsklage vor Gericht nicht standhalten. [2] Blackberry-Hersteller RIM (Research in Motion) reichte am 28.05.08 beim US-Bezirksgericht in Dallas Texas Az. 3-08 CV0903-G eine Nichtigkeitsklage gegen IPCOM GmbH & Co. KG und dessen ehemalige Bosch-Mobilfunkpatente ein. [3] juve.de, 14.02.08, »Milliardenklage gegen Nokia«, [4] Laut IP Com Geschäftsführer Christoph Schoeller soll Bosch zwischen 1983 und 2000 acht Milliarden DM in die Entwicklung von Mobilfunktechnologien investiert haben: sueddeutsche.de 31.01.08 »Warum die Finnen zwölf Milliarden zahlen sollen«
Die Papst Licensing GmbH & Co. KG wurde 1992 von Geschäftsführer Georg F. Papst gegründet. 1993 kaufte das Patentverwertungsunternehmen das gesamte damalige Patentportfolio der Papst Motoren GmbH & Co. KG, der von Hermann Papst, dem Vater von Georg F. Papst, gegründeten Firma und begann, international aktiv gegen die Verletzung der Patente vorzugehen. Die ersten 14 Lizenzverträge konnten bereits 1994 abgeschlossen werden. In den Folgejahren baute Papst Licensing sukzessive ein internationales Netzwerk aus Fachleuten zur Durchsetzung von verletzten Patenten sowie sein Know-how in Gerichtsverfahren, insbesondere in den USA, auf. Heute verfügt das Unternehmen über 140 Lizenzverträge mit fast allen namhaften Unternehmen der IT- und Elektrotechnikbranche. Lizenznehmer sind unter anderen IBM, Sony, Toshiba, Fujitsu, JVC, Hewlett-Packard, Compaq, Samsung, Hitachi, BenQ, Canon, Alcatel, Pentax, Seagate, Western Digital und Mitsubishi.
»Der These, dass erfolgreiche Patentverwertung aus schwachen Patenten möglich sei, muss widersprochen werden. Für die ernsthafte und auf Dauer erfolgreiche Patentverwertung eignen sich nur solide Patente«, betont Tobias Kessler, Syndikus der Papst Licensing GmbH & Co. KG.
»Große Konzerne verwenden Patente als Währung in gegenseitigen Lizenzierungsabkommen. Aus diesem Grund bauen sie umfangreiche Patentportfolios auf. Professionelle Patentverwerter machen sie erstmals angreifbar«, erklärt Daniel Papst, Patentanwalt bei der Papst Licensing GmbH & Co. KG. |