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Solvency-II intelligent implementiert: Kombiniertes Rechenmodell erfüllt EU-Pflichten und ermöglicht internes Risikomanagement Solvency-II Trotz nahender Solvency-II-Einführung verhalten sich derzeit viele Versicherer abwartend und begnügen sich mit Kritik am neuen Regelwerk. Dabei riskieren sie nicht nur eine verspätete IT-Implementierung, sondern übersehen auch das Nutzenpotenzial für das Unternehmen jenseits der aufsichtsrechtlichen Pflichten. Dabei böte eine integrierte, zweigleisige IT-Lösung die Chance, sowohl die Aufsicht zufrieden zu stellen als auch einen echten Mehrwert für das Unternehmen zu erzeugen. Im folgenden Zeigen die Autoren einen erprobten Weg, um mit einer dualen IT-Architektur die Solvency-Einführung vorzubereiten.
b Januar 2013 wird es ernst mit der vieldiskutierten Solvency-II-Compliance, doch noch verhalten sich Teile der Versicherungsbranche erstaunlich zurückhaltend. Als letzter wichtiger Schritt galt die Auswirkungsstudie QIS5 (Quantitative Impact Study), mit der die EU-Kommission den Unternehmen Gelegenheit bot, die Solvenzkapitalanforderungen zu testen und Erfahrungen zurückzuspielen. Die Ergebnisse dieses sogenannten Standardmodells konnten die Versicherungsunternehmen mit einem eigenen, internen Modell vergleichen. Doch statt der erwarteten konstruktiven Vorschläge hagelt es derzeit vorwiegend Kritik. Standardmodell verschleiert tatsächliche Risikosituation Zu den vielen ins Feld geführten Gegenargumenten gehört zum einen, dass das EU-Standardmodell zu komplex und nicht risikogerecht sei. Die Risikominderung durch Rückversicherung und Überschussbeteiligung finde zu wenig Beachtung. Zudem bedrohe das Standardmodell mit den Risikofaktoren für das Marktrisiko und risikofreie Zinskurve das Geschäftsmodell der Lebensversicherer. Die pauschal hohen Standard-Worst-Case-Szenarien für Aktien und Immobilien machen Investments unattraktiv und führen zu Portfolioumschichtungen in vermeintlich risikofreie Staatsanleihen. Katastrophenrisiken, die optimierte Rückversicherung und die Modellierung der Überschussbeteiligung finden keine adäquate Berücksichtigung. Zudem ist das Standardmodell als Benchmark für Optimierungspotenziale ungeeignet. Für Unmut sorgt zudem der zu große Reporting-Aufwand. So berechtigt einige Kritikpunkte auch sind, so sehr empfiehlt sich – nicht zuletzt aufgrund der ablaufenden Frist – eine konstruktive Vorbereitung auf eine Solvency-II-Lösung. So gelingt es, einerseits die rechtzeitige Umsetzung sicherstellen, auf der anderen Seite eröffnen sich bei richtiger Vorgehensweise Mehrwerte im Risikomanagement und bei der wertorientierten Steuerung des Unternehmens. Der zu empfehlende Lösungsansatz greift die sich bietende aufsichtsrechtliche Möglichkeit auf, mit einem einzigen, kombinierten Modell sowohl den Standardansatz als auch eine interne Risikoberechnung zu vereinen. Das zweigleisige Modell setzt dabei auf ein gemeinsames Datenmodell auf, da für das Standardmodell nur wenig mehr Daten als für eine interne Variante benötigt werden. Viele Bilanz-, Plan-, Asset-, Schaden- und Risikodaten sind für beide Modellansätze gleichermaßen zu eruieren. Kombiniertes Modell unterstützt wertorientierte Unternehmenssteuerung Nach wie vor liebäugeln viele Versicherer mit dem Standardmodell, weil sie sich damit einen geringeren IT-Aufwand und einfachere Bewältigung ihrer Aufsichtspflichten erhoffen. Doch diese Haltung ist zu hinterfragen. Warum beispielsweise sollte ein Unternehmen sich mit der Standard-Berechnung des Solvenzkapitals aus reiner Pflichterfüllung begnügen, wenn sich gleichzeitig unternehmensinterne Optimierungspotenziale eröffnen? Fraglich ist auch, ob sich Versicherer bei der künftigen Kapitalanlagen- und Zeichnungsstrategie vom Standard abhängig machen sollen. Aus Sicht der Prozess- und Reporting-Verantwortlichen stellt sich die Frage, ob es mit einem Standardmodell überhaupt möglich ist, das verpflichtende Own Risk and Solvency Assessment (ORSA), ein internes Kontrollsystem oder ein operatives Limitsystem zu unterstützen. Es kristallisiert sich zunehmend heraus, dass das aufsichtsrechtliche Reporting und interne Berichte zu Großteilen eine unternehmensspezifische Modellierung verlangen. Unternehmen, die die angeführten Punkte adressiert haben, sind in Sachen Solvency II-Umsetzungsprojekt bereits auf einem guten Weg. Versicherer, die hingegen noch nicht aktiv wurden, sollten das Thema Solvency-Compliance so schnell wie möglich angehen. Im Zentrum sollte dabei das Risikomanagement stehen – als treibende Kraft für die nachhaltige Wertsteuerung im Unternehmen.
Abbildung 1: Illustration einer IT-Landschaft, die beide Rechenmodelle auf einer gemeinsamen Datenbasis und sinnvollen BI-Lösungen zugleich integriert.
Der in der Grafik dargestellte Lösungsansatz zeigt einen einfachen, pragmatischen und mit geringem Mehraufwand implementierbaren Lösungsweg. Auf diese Weise lässt sich ein Risikokapitalmodell auf der Basis einer integrierten IT-Architektur mit einheitlichem Datenmanagement und umfassenden Reporting- und Steuerungsmöglichkeiten schaffen. Dieses Vorgehen hat sich bereits in Solvency II-Projekten bewährt. Lösungsbeispiel: Partialmodell für versicherungstechnische Risiken Nicht-Leben Die Autoren zeigen in einer Praxisrechnung, wie ein paralleler Betrieb von internem und Standardmodell funktioniert und wie sich die Vorteile eines internen Modells darstellen. Das folgende Beispiel beschränkt sich auf das versicherungstechnische Risiko Nicht-Leben eines Komposit-Versicherers, der in den Geschäftsfeldern Kraft, Sachversicherung und Unfall aktiv ist. Die Ergebnisse lassen sich auf Lebens- oder Krankenversicherungsrisiken und weitere Risikokategorien übertragen. Prämien-, Reserve- und Katastrophenrisiko werden sowohl mit dem Standardmodell basierend auf QIS 5 sowie auch mit der Kalibrierung PODRA in PillarOne.RiskAnalytics berechnet. Bei PillarOne.RiskAnalytics handelt es sich um ein Open-Source-Programm, das von Aktuaren entwickelt und in einer Community permanent ausgebaut und verbessert wird. Die Berechnung des SCR erfolgt in folgenden aufeinander aufbauenden Kalibrierungsschritten: 1. Brutto-Modellierung des Prämien- und Reserverisikos erst getrennt für die Geschäftsfelder Kraft Haft und Kasko, Sach und Unfall, dann zusammen erst pro Geschäftsfeld und zuletzt für die komplette Unternehmung ohne Cat-Risiko und ohne Rückversicherungseinfluss. Von einem exakt gleichen Ausgangsniveau für das Solvency Capital Requirement (SCR) im PODRA- und QIS 5-Modell ausgehend, benötigt man im internen Modell durch Anwendung unternehmensspezifischer Abhängigkeiten ein geringeres Solvenzkapital. Nach den ersten drei Stufen ist das Musterunternehmen komplett modelliert. 2. Die internen Modellierungsansätze von PODRA werden mittels von historischen Daten abgeleiteten Basis-, Großschaden- und Kostenverteilungsfunktionen aktiviert. Das Cat-Risiko – per Proxy im Standardmodell und Event-basiert in PODRA wird integriert. Das PODRA-SCR steigt nun deutlich an gegenüber der QIS 5-Proxylösung. 3. Die Abbildung der nicht-proportionalen Rückversicherungsverträge im PODRA zeigt enorme Auswirkung, das interne SCR verringert sich drastisch bevor die Modelle mit der proportionalen Rückversicherung vervollständigt werden. Fazit: Das interne (PODRA-)Modell berechnet ein deutlich geringeres Solvenzkapital als das Standardmodell.
Abbildung 2: Kalibrierungsschritte zum Vergleich beider Modelle: Vor allem die Berücksichtigung der nicht-proportionalen Rückversicherungsverträge (Säule 6) wirkt sich drastisch senkend auf das Solvenzkapital aus.
Das Kalibrierungsbeispiel zeigt, dass die unternehmensspezifischen Abhängigkeiten eines internen Modells dabei helfen, die Diversifikationseffekte zwischen einzelnen Geschäftsbereichen und Produkten zu realisieren. Die nicht-proportionale Rückversicherung und die exakte Berechnung des Katastrophenrisikos im internen Modell liefern einen entscheidenden Beitrag zur Ermittlung der objektiven Risikosituation, während das Standardmodell hier große Schwächen aufweist. Eine realitätsnahe Modellierung mit unternehmensinternen Parametern führt nicht zwangsläufig zu einem niedrigeren Eigenmittelbedarf. Eine derartige, aber in der Branche gängige Motivation, die Kosten der Modelleinführung durch gezieltes Ersetzen bestimmter Standardmodellkomponenten und damit das SCR zu »tunen«, wird von den Aufsichtsbehörden als »Cherry Picking« energisch bestraft werden und ist aus Risikomanagementgesichtspunkten fragwürdig. Die Zeit drängt, doch die Branche zögert Obwohl die Umsetzungsfrist für Solvency II langsam aber sicher abläuft, warten viele Versicherer noch ab. Als gängige Begründungen dienen die noch ausstehende Finalisierung des Standardmodells und er EIOPA-Guidelines. Kleinere und mittlere Versicherer hoffen darüber hinaus auf Vereinfachungen durch das Proportionalitätsprinzip und Übergangsfristen. Die aktuelle EU-Rahmenrichtlinie lässt nur eine Interpretation zu: Nur jene Unternehmen befinden sich auf der sicheren Seite, die zweigleisig fahren und frühzeitig sowohl ein internes als auch ein Standardmodell vorhalten. Das obige Beispiel zeigt jedoch anschaulich, dass zwei parallele Modelle nicht die Kosten für Betrieb, Wartung und vor allem Datenhaltung und -management in die Höhe treiben müssen. Resümee. Die dargelegten Vorzüge eines internen Modells werden bei vielen Versicherern zur Erkenntnis pro unternehmensspezifischer Risikomessung und -steuerung führen. Ob für den geforderten Nachweis der Solvabilität tatsächlich das (partiell) interne Modell zum Zuge kommt, spielt eine untergeordnete Rolle. Nur in diesem Fall verlangt die Aufsicht eine aufwendige Zertifizierung. Ein internes Modell, das gleichzeitig die Standardformel bedient, erweist sich als idealer Kompromiss, um den Zertifizierungsprozess hinauszuzögern. Auf diese Weise benötigt das Unternehmen nur ein IT-Umsetzungsprojekt, bei dem das Kombi-Modell, die Dateninfrastruktur und die BI-Lösungen für Transparenz und Reporting implementiert werden. Außerdem ermöglicht es die effiziente Nutzung der internen personellen Kapazitäten in IT, Aktuariat, Risiko- und Kapitalmanagement. Die Risikotragfähigkeit kann im Rahmen des Own Risk and Solvency Assessment (ORSA) und einer Risikoüberwachung mittels operativ steuerbarer Limite leicht belegt werden. So wird die notwendige Voraussetzung für die risiko- und wertorientierte Steuerung des Unternehmens mit Nachweis des Use Test geschaffen und maximale Immunität gegen aufsichtsrechtliche Interventionen erreicht. Versicherungsunternehmen sollten konsequent an Ihrer eigenen Vorstellung von Risikomanagement und wertorientierter Steuerung arbeiten und sich nicht vom Solvency-II-Einführungsprozess irritieren lassen. So wird die Organisation fit für den künftigen Wettbewerb. Und keinesfalls muss dabei die Solvency II-Compliance als Zumutung für die Organisation wahrgenommen werden. Dr. Hubert Sterner, Thomas Lengfeld __________________________________________ Dr. Hubert Sterner, Leiter Business Consulting Insurance, Thomas Lengfeld, Aktuar (DAV), metafinanz GmbH
Glossar PillarOne.RiskAnalytics Das EU-weite Regulierungsinstrument Solvency-II verpflichtet Versicherungsunternehmen zum Vorhalten einer bestimmten Höhe an Eigenmitteln zur Begrenzung des Insolvenzrisikos. Um das entsprechende Risikomodells zu berechnen, wurde 2008 das Open-Source-Projekt PillarOne.RiskAnalytics ins Leben gerufen. Die Software unterstützt Aktuare und Risikomanager bei der Risikomodellierung. PillarOne.RiskAnalytics eignet sich sowohl für die Berechnung nach einem internen Modell wie nach dem EU-Standardmodell.
QIS5 Mit der von der Europäischen Kommission durchgeführten Auswirkungsstudie QIS5 (Quantitative Impact Study) können Versicherer ihre Solvenzkapitalanforderung testweise bestimmen, bevor das neue Aufsichtssystem endgültig in Kraft treten wird. QIS5 basiert auf einem europäischen Standardansatz zur Risikoberechnung (Standardmodell), der sich für alle Arten von Versicherungsunternehmen eignet. Zur Berechnung wurde ein Excel-Version veröffentlicht.
CEIOPS/EIOPA CEIOPS (Committee of European Insurance and Occupational Pensions Supervisors), ein Zusammenschluss der europäischen Aufsichtsbehörden für Versicherungsunternehmen und Pensionsfonds, wurde 2003 von der EU-Kommission bereits Jahre vor der Finanzkrise eingerichtet und ist seit 2009 mit der Reform des europäischen Versicherungsaufsichtsrechts, dem Solvency II-Projekt, beauftragt. Aus dem bisher nur beratenden Komitee wird im Rahmen der Aufsichtsreform zum 1.1.2011 eine Behörde, die EIOPA (European Insurance and Occupational Pensions Authority) heißen soll und ihren Sitz in Frankfurt am Main haben wird. |